Einsatz von Subunternehmen am Bau

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 208,25 €

Unterricht

12.06.2024

Online-Seminar - 09.30 - 13 Uhr

E-learning

Lehrgangsdauer 3 Std.

Lehrgangsort


54292 Trier
Online-Schulung

Claudia Marx

Tel. 0651 207 402

cmarx--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Kursnummer  16792-0

Einsatz von Subunternehmen am Bau. Haftungsrisiken vermeiden

In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Nicht nur große Generalunternehmen, sondern auch kleine Bau- oder Handwerksbetriebe machen regelmäßig davon Gebrauch. Gründe dafür sind der Fachkräftemangel, Kosten- und Flexibilisierungsgesichtspunkte. Jedoch birgt der Einsatz von Nachunternehmen zahlreiche Risiken. In der Praxis sehr wichtig ist die Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. So ist in Deutschland die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe grundsätzlich verboten. Allerdings kommt es oft zum scheinbaren Abschluss von Werkverträgen, bei denen es sich tatsächlich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ,handelt. Kontrollen durch den Zoll können zu Bußgeldern führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus haftet ein Generalunternehmer, wenn ein Nachunternehmer seinen Mitarbeitern nicht den Mindestlohn zahlt und keine Beiträge an die SO-KA Bau abführt. Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und Vertragsausführung lassen sich die Risiken minimieren.

Das Webinar gibt einen praxisnahen Überblick zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von Subunternehmen in der Baubranche. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. Abgerundet wird die Veranstaltung durch die baurechtliche Perspektive zur Vertragsgestaltung
beim Nachunternehmereinsatz.

Begrüßung und Einführung

  • Formen des Fremdpersonaleinsatzes
  • Besonderheiten beim Fremdpersonaleinsatz in der Baubranche

Arbeitsrechtliche Aspekte beim Einsatz von Subunternehmen

  • Abgrenzung Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassung
  • Wo ist die Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich zulässig?
  • Risiko Scheinwerkverträge
  • Scheinselbständigkeit
  • Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • Mindestlöhne
  • SOKA-Bau
  • Exkurs: Arbeitsgemeinschaft / Gerätemiete

Risiken minimieren

  • Rechtsfolgen und Risiken bei illegaler Beschäftigung
  • Durchgriffshaftung in der Leistungskette
  • Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen
  • Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch den Zoll

Besonderheiten beim Einsatz ausländischer Subunternehmen

  • Einsatz von Fremdpersonal aus der EU, dem EWR und Drittstaaten
  • Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Regelungen zur Sozialversicherung

Subunternehmereinsatz aus baurechtlicher Sicht

  • Vertragsgestaltung
  • Abstimmung Haupt- und Nachunternehmervertrag
  • BGB- oder VOB/B-Vertrag?
  • Schriftverkehr bei der Durchführung des Nachunternehmervertrags

Ihr Dozent
Kai F. Sturmfels, Rechtsanwalt, LL.M., Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Wendler Tremml, Düsseldorf

Anmeldeschluss: 7. Juni 2024

Die durchführende Institution der Veranstaltung ist das IHK/HWK-Europa- und Informationscentre Rheinland-Pfalz, Trier (EIC). Ihre Anmeldedaten werden an das EIC, Frau Lübeck zur weiteren Bearbeitung und Rechnungsstellung weitergeleitet.

Kosten: 175 Euro zzgl. MwSt. zahlbar nach Erhalt der Rechnung vom EIC

Organisatorisches: Den Zugangslink und die Präsentation erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail. Im Nachgang zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen eine Teilnahmebescheinigung

Technik: Zur Durchführung des Webinars greifen wir auf die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme
Software edudip.com zurück. Weitere Informationen zu edudip: https://help.edudip.com/
de/knowledge-base/technische-voraussetzungen-zur-nutzung-der-edudip-software/

Ansprechpartner EIC: Dagmar Lübeck, Tel. 0651/97567-16, E-Mail: luebeck@eic-trier.de

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