
BetriebsberatungRechtsberatung
Rechtsberatung
Die Führung eines Handwerksbetriebes bringt zahlreiche rechtliche Fragestellungen mit sich. Die Rechtsberatung der Abteilung Hoheitliche Aufgaben der Handwerkskammer Trier unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe, Arbeitnehmer und Auszubildende dabei mit einer kostenlosen rechtlichen Erstberatung in vielen Bereichen des unternehmerischen Alltags.
Diese Erstberatung bietet eine erste Einschätzung und erfolgt mündlich oder telefonisch und umfasst:
- die gemeinsame Analyse des Sachverhalts,
- eine erste rechtliche Bewertung,
- und Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Bitte beachten Sie: Eine schriftliche Beratung ist nicht Bestandteil der Erstberatung. Zudem erfolgt keine Verbraucherberatung, außer im Rahmen einer Vermittlung (siehe unten).
Unser Beratungsleistung umfasst insbesondere Fragen zum Thema
- Zivil- und Wirtschaftsrecht: Vertragsrecht, Schadensersatz, Gewährleistung und Forderungsmanagement. Im Wirtschaftsrecht unterstützen wir Sie bei Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsregistereintragungen oder Berufszulassungsrecht im Handwerk
- Werk- und Bauvertragsrecht: Bauverträge, Mängelrechte und Abnahmefragen, Nachträge, Vergütung und Bauablaufstörungen
- Vergabe- und Vertragsordnung (VOB): Ausschreibungen, Eignungsnachweise und Nachtragsmanagement
- Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und Abmahnungen, Tarifrecht, Urlaubsansprüche und Arbeitszeitregelungen, Zeugniserstellung
Abteilungsleiter Hoheitliche Aufgaben
Tel. 0651 207-111
Fax 0651 207-56111
Vermittlung bei Streitigkeiten
Eine weitere Aufgabe der Rechtsberatung besteht darin, bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern zu vermitteln, mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung. Auch wenn im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens Rechtsfragen durchaus erörtert werden können, geht es nicht darum, ausschließlich die eigene Position durchzusetzen, sondern eine gemeinsame und für beide Parteien tragbare Lösung zu finden.
Die Inanspruchnahme der Vermittlungsstelle ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie: Ein Vermittlungsverfahren ist kein Prozess. Wir können im Rahmen des schriftlichen Verfahrens keine Beweise in Form von Zeugenaussagen, Befragung von Sachverständigen usw. erheben. Dies ist ausschließlich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens möglich. Auch hat die Handwerkskammer keine Entscheidungsgewalt gegenüber dem Betrieb, sie kann ihm gegenüber also keine Anordnungen oder verbindliche Vorgaben treffen oder diesen zu einer Stellungnahme zwingen.
Ein Vermittlungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, wenn in der Angelegenheit ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, bereits ein Urteil ergangen ist oder wenn das Verfahren durch einen Vergleich abgeschlossen wurde.
Wenn es um die fachliche Bewertung von handwerklichen Leistungen geht, sollten Sie einen Sachverständigen ansprechen. Die von der Handwerkskammer Trier öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie in unserer Sachverständigendatenbank (siehe unter dem folgenden Punkt). Bitte stimmen Sie sich mit dem Sachverständigen vor Beauftragung über sein Honorar ab.
Sachverständige
Zu den vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben der Handwerkskammer zählt nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks verfügen über eine besondere Sachkunde und über weitreichende Berufserfahrung in ihrem Gewerk. Sie sind nicht bei der Handwerkskammer beschäftigt, sondern in der Regel selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Von Gerichten und Behörden, aber auch außergerichtlich von Unternehmerinnen, Unternehmern oder Privatpersonen können sie auf Wunsch kostenpflichtig zur Begutachtung hinzugezogen werden. Durch ihr Spezialwissen sind sie fachlich in der Lage, Streitigkeiten im Rahmen von Handwerksleistungen neutral und unabhängig zu klären.
Öffentlich bestellt und vereidigt werden Personen dann, wenn ein allgemeines Bedürfnis vorliegt und der Bewerber ganz bestimmte Bestellungsvoraussetzungen erfüllt. Diese Bedingungen regelt die Sachverständigenordnung der Kammer. Neben überdurchschnittlich fundiertem Fachwissen und der beruflichen Erfahrung aus der alltäglichen Praxis müssen die Bewerber auch die persönliche Eignung für ein solches Amt besitzen. Die Bestellung läuft jeweils fünf Jahre.
Sachbearbeiterin Handwerksrolle
Tel. 0651 207-142
Fax 0651 207-56142
Sanierungschanchen im Rahmen des Insolvenzrechts
Unternehmer benötigen bei Zahlungsschwierigkeiten und drohender Insolvenz kompetente Ansprechpartner. Denn Fehler anlässlich einer Insolvenz haben weitreichende Konsequenzen, nicht nur für Geschäftsführer einer GmbH bezüglich der Strafbarkeit und persönlichen Haftung. Gleichzeitig bietet die Insolvenzordnung Möglichkeiten, das Unternehmen zu erhalten und fortzuführen oder nach Restschuldbefreiung neu zu beginnen. Alle Gewerbetreibende, sowohl Kleinbetriebe, Personengesellschafter als auch GmbH-Geschäftsführer sollten daher über das Insolvenzverfahren informiert sein.
Nutzen Sie dazu die Beratung im Rahmen der „Sanierungschancen“, die von der IHK Trier und der HWK Trier gemeinsam mit dem Trierer Forum für Insolvenzrecht e. V. angeboten wird. In Einzelgesprächen wird allgemein über das Insolvenzrecht informiert.
Angesprochen sind die Mitgliedsunternehmen der beiden Wirtschaftskammern.
Sprechtage der Handwerkskammer Trier
Sachbearbeiterin Handwerksrolle
Tel. 0651 207-142
Fax 0651 207-56142
Erfindungs-Check
Wer etwas erfunden hat, will dies auch umsetzen und verwerten. Damit das gewährleistet ist und nicht ein anderer die Kreativität nutzt, muss die Errungenschaft als Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Entsprechendes gilt für das Design oder eine Marke, unter der Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.
Bei unseren gemeinsam mit der IHK Trier veranstalteten Erfindungschecks bieten wir Ihnen regelmäßige Sprechtage zu den gewerblichen Schutzrechten an.
In individuellen Gesprächen wird über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten informiert.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter vbrandenburg@hwk-trier.de.
Termine Erfindungs-Check
Sachbearbeiterin Handwerksrolle
Tel. 0651 207-142
Fax 0651 207-56142