Gründungsstipendium, Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Für die zahlreichen Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder bieten wir Ihnen hier eine erste kurze Einführung. Zum Verständnis der detaillierten und jeweils unterschiedlichen Regelungen bei dem Einsatz der Programme, empfehlen wir einen Termin mit den Beratern der Handwerkskammer Trier.

Vorab jedoch soviel:

Alle Formen der Existenzgründung - unabhängig davon, ob Sie ganz neu starten, ein bestehendes Unternehmen kaufen, oder sich an einer Firma tätig beteiligen - aber auch Investitionen, die ein bestehendes Unternehmen stabilisieren, werden unterstützt.

Wenn Sie also beispielsweise in

  • Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Büroeinrichtung etc.,
  • Neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren (Innovationen),
  • die Errichtung und Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze investieren wollen oder
  • Betriebsmittel (z.B. Markterschließungskosten usw.) benötigen,

können Sie Förderprogramme in Anspruch nehmen.



Wir informieren Sie gerne individuell in einem persönlichen Beratungsgespräch über die für Sie zutreffenden Finanzierungshilfen.



Factsheet zum Programm Start.in.RLP

Das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2024 weitergeführt!

Antragszeitraum: 15. Januar - 15. März 2024



Inhalt und Ziele

Das Programm Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder der Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich gewerblich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende können nicht mehrfach gefördert werden. Unternehmenssitz sowie Wohnsitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht anderweitig bereits unternehmerisch tätig sein. Weitere Infos zur Förderfähigkeit sind in der Verwaltungsvorschrift sowie den FAQ auf der Webseite des Programms zu finden.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Schaffung von Arbeitsplätzen wirtschaftlicher Impact. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Märkte und
Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Förderfähig sind somit auch Gründungen die die allgemeine Förderfähigkeit erfüllen und mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:

  • die Entwicklung von Produktion, Produkten Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder
  • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Aufgaben der akkreditierten Netzwerke

  • Führen erster verpflichtender Orientierungsgespräche mit den Gründenden und prüfen des Businessplans auf Plausibilität; sofern das Netzwerk die Förderfähigkeit bestätigt, erfolgt die Aushändigung des Antragslinks.
  • Benennen eines Gründungspartners, der zu Beginn der Förderung einen Milestone-Plan aufstellt und darauf aufbauend vierteljährliche Statusgespräche führt.
  • Gegenzeichnen des halbjährlichen Zwischen- und Verwendungsnachweises, der als Sachbericht eingereicht wird. Entsprechende Formulare stehen zur Verfügung.
  • Das Netzwerk informiert die Gründenden kontinuierlich über bestehende, kostenlose Angebote wie Workshops, Veranstaltungen, etc. während des Förderzeitraums und darüber hinaus

Weitere Details zu Ablauf, FAQ etc. sind auf: https://gruenden.rlp.de/de/startinrlp/
zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.

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Ansprechpartner

Steil, Claudia

Claudia Steil

Betriebsberaterin

Tel. 0651 207-109

Mobil 0175 5374497

Fax 0651 207-215

csteil--at--hwk-trier.de

Schneider, Michèle

Michèle Schneider

Betriebsberaterin Außenwirtschaft und Existenzgründung

Tel. 0651 207-107

Fax 0651 207-215

mschneider--at--hwk-trier.de