Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 185,00 €

Unterricht

15.06.2024

8:00-15:00 Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 8 Std.

Lehrgangsort

Loebstraße 18
54292 Trier
Elektro 1

Claudia Marx

Tel. 0651 207 402

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Kursnummer  16780-0

Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!

Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!

Ohne aufgefrischten Sachkundenachweis besteht im Schadensfall keine rechtliche Absicherung.

Die eintägige Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel spätestens nach 3-5 Jahren nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsschulung durchzuführen, um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben.

Wichtig für wen?
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter/innen, Gesell/-innen und Meister/-innen, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.

Inhalt
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
- Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur  "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"  wird vorausgesetzt.
Die Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.

Abschluss
Teilnahmezertifikat

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Dozent

Thorsten Blasl

Zertifizierung