Fachkundeschulung Asbest - Theoretische Grundkentnisse nach TRGS 519

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 125,00 €

Unterricht

20.11.2026

Freitag von 16.00 - 20.00 Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 5 Std.

Lehrgangsort

Loebstaße 18

54292 Trier

Casino

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Kursnummer  17157-0

Alle Handwerksbetriebe und Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen ausführen, benötigen nach der neuen Gefahrstoff Verordnung (Stand 12/2025) eine Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 oder Anlage 4 (für alle Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) oder eine Fachkunde nach § 11a GefStoffV (ab dem 06.12.2027 gesetzlich verpflichtend für alle, die mit potenziell asbesthaltigen Materialien umgehen).





Wen betrifft es?

  • alle Handwerksbetriebe und Beschäftigten die mit asbesthaltgen Baustoffen umgehen
  • Handwerksbetriebe und Beschäftigte die Sanierungsarbeiten an Bestandsgebäuden mit Baujahr vor Oktober 1993 durchführen
  • Alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Asbest oder potenziell asbesthaltigen Materialien umgehen. Dazu gehören auch Tätigkeiten im Straßen- und Tunnelbau, bei denen mit asbesthaltigem Gestein gearbeitet wird.


Inhalte:

  • asbesthaltige Produkte zu erkennen
  • die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Asbest zu kennen
  • die Voraussetzungen und die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausstattungen für Tätigkeiten mit Asbest zu kennen
  • zu wissen "Was tun bei Asbestverdacht?"


Zielgruppe

  • Für Fach- und Führungskräfte der Gewerke Abbruch, Zimmereien, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Bodenleger, Elektroinstallateure, Fensterbauer, Ofenbauer, Metallbauer, Sanierungsbetriebe, Trockenbau, Architekten, Planungsbüros und Ingenieurbüros.

Wichtig:

Auf Baustellen, auf denen mit asbesthaltigen Baustoffen gearbeitet wird, muss während der Arbeiten an diesen Produkten, eine aufsichtsführende Person die normalerweise die Sachkunde (z.B. nach Anlage 3 oder 4 TRGS 519) besitzt, ständig anwesend sein um die ordungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten zu überwachen.



Dozent:
Uwe Kollmann - Ehem. Techn. Aufsichtsbeamter der SGD Nord



Abschluss:

  • Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Fachkundeschulung (Theoretische Grundkentnisse Asbest)




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Haben Sie Fragen? Rufen sie uns gerne an.

Dozent

Uwe Kollmann

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