Einsatz von Subunternehmen am Bau. Typische Probleme und Risikominimierung
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Nicht nur große Generalunternehmen, sondern auch kleine Bau- oder Handwerksbetriebe machen regelmäßig davon Gebrauch. Gründe dafür sind der Fachkräftemangel, Kosten- und Flexibilisierungsgesichtspunkte. Jedoch birgt der Einsatz von Nachunternehmen zahlreiche Risiken, die zu beachten sind. Im Falle von Mängeln oder Leistungsstörungen, die durch Nachunternehmer verursacht werden,
haftet der Hauptunternehmer gegenüber dem Auftraggeber. Außerdem haftet der Hauptunternehmer gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Mindest- und Tariflöhne sowie für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Nachunternehmer. Durch eine sorgfältige Auswahl der Subunternehmen sowie eine umsichtige Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung lassen sich die Risken minimieren.
Das Webinar gibt einen praxisnahen Überblick zu den baurechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von Subunternehmen. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den typischen Problemen bei der Ausführung von Bauaufträgen und den sich ergebenden Haftungsproblemen in der Leistungskette. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Hinweise zur Vertragsgestaltung und Minimierung von Haftungsrisiken.
Begrüßung
Grundlagen zum Nachunternehmervertrag
- BGB- oder VOB/B-Vertrag?
- Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes
- Informationspflichten gegenüber dem Auftraggeber
- „Unverbindliche“ Sicherung einer Nachunternehmerleistung, wenn noch kein Auftrag vorliegt
Typische Probleme beim Subunternehmereinsatz aus baurechtlicher Sicht
- Schnittstellenproblematik: Abnahme, Mängel, Bautermine
- Lücken bei der Vergabe des Leistungssolls, Zusatzleistungen, Nachträge
- Vergütung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen
- Bauzeitverzögerungen
- Verzug des Nachunternehmers
- Insolvenz des Nachunternehmers
- Planungsverschulden
Haftung in der Leistungskette
- Die sogenannte Generalunternehmerschere
- Direktansprüche des Nachunternehmers gegen den Bauherren oder umgekehrt?
- Durchstellen der Vertragsstrafe des Bauherrn
- Haftungsprobleme bei Nichtzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen
Minimierung von Haftungsrisiken
- Vertragsgestaltung
- Abstimmung Haupt- und Nachunternehmervertrag
- Vertragsklauseln
- Durchstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Was ist während der Bauphase zu beachten?
Einsatz ausländischer Subunternehmen
- Was ist bei grenzüberschreitenden Werkverträgen zu beachten?
- Gerichtsstand bei grenzüberschreitenden Werkverträgen
Ihr Dozent
Kai F. Sturmfels, Rechtsanwalt, LL.M., Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Wendler Tremml, Düsseldorf
Die durchführende Institution der Veranstaltung ist das IHK/HWK-Europa- und Informationscentre Rheinland-Pfalz, Trier (EIC). Ihre Anmeldedaten werden an das EIC, Frau Lübeck zur weiteren Bearbeitung und Rechnungsstellung weitergeleitet.
Ansprechpartner EIC: Dagmar Lübeck, Tel. 0651/97567-16, E-Mail: luebeck@eic-trier.de
Anmeldeschluss: 10. November 2025
Abmeldungen: Abmeldungen müssen bis spätestens 10. November 2025 schriftlich bei der EIC Trier GmbH eingegangen sein. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen ist die vollständige Teilnahmegebühr zu entrichten.
Datenschutz: Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung digital gespeichert werden.
Organisatorisches: Den Zugangslink und die Präsentation erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail. Im Nachgang zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen eine Teilnahmebescheinigung
Technik: Zur Durchführung des Webinars greifen wir auf die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme Software edudip.com zurück. Weitere Informationen zu edudip: https://help.edudip.com/de/knowledge-base/technische-voraussetzungen-zur-nutzung-der-edudip-software/