Die neue Gefahrstoffverordnung

Auszubildende nehmen an einem Seminar teil und schreiben auf Arbeitsblätter, während sie vor Computern sitzen
Heiko Kubenka

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Gebühren

kostenlos

Unterricht

10.12.2025 - 11.02.2026

17:00 bis 20:00 Uhr

Abend

Lehrgangsort

Loebstraße 18

54292 Trier

Seminarraum

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

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Kursnummer  16973-0

Die neue Gefahrstoffverordnung ist in Kraft: Was heißt das für Sie? 
Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die für 
Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen zahlreiche 
Neuerungen mit sich bringt. Insbesondere zum Thema Asbest beim Bauen im Bestand, 
aber auch zu anderen Gefahrstoffen, ergeben sich neue rechtliche Rahmenbedingungen.  
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die neuen Regelungen informieren und Ihnen 
konkrete Unterstützung bei der Umsetzung anbieten. 
Bislang waren Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten, nur für Abbruch-, 
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) gab es Ausnahmeregelungen. 
Seit 2015 ist jedoch bekannt, dass Asbest auch in bislang unverdächtigen Baumaterialien – wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sowie weiteren in Gebäuden verbauten 
Bauchemikalien (PSF) – enthalten sein kann, wodurch viele Arbeiten in 
Bestandsgebäuden faktisch unzulässig wurden. Die neue Gefahrstoffverordnung klärt nun 
die Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit Asbest und gibt den Unternehmen damit endlich 
Rechtssicherheit.



Inhalte

  • Ausgangslage - neue Erkentnisse
  • Vorläufiges Zwischenergebnis
  • Typische Einsatzbereiche
  • Besonderheiten (Problem)
  • Ausgangslage - rechtliche Situation
  • Expositionshöhen
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen
  • Schlussfolgeringen

Dozent
Uwe Kollmann

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