Diese Weiterbildung wird nach DGUV Information 205-003 durchgeführt.
Sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld!
Je nach Größe und Gefährdungslage ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten in Handwerksbetrieben, der Industrie sowie in Einrichtungen wie Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben – in jedem Fall jedoch ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen Risikomanagements.
Ihr Vorteil
 - Sicherheit am Arbeitsplatz
- Brandgefahren minimieren
- Wertvolle Zusatzqualifikation
Zielgruppe
- Meister/innen oder Gesell/-innen 
- Planer/innen und Architekt/innen 
- Hausmeister/innen und Hausverwalter/innen 
- Handwerksbetriebe, Krankenhäuser, Verwaltungen, Banken, Versicherungen und Industriebetriebe 
Inhalt
Modul 1: Einführung Brandschutz
Ziele des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
Modul 2: Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
 - Chemisch-physikalische Grundlagen 
- Brandrisiken 
- Löschmittel und Löscheinrichtungen 
Modul 3: Baulicher Brandschutz
 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen 
- Brandschutzsoftware 
- Typische Praxisfehler 
Modul 4: Anlagentechnischer Brandschutz
- Brand- und Gefahrenmeldeanlagen 
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 
Modul 5: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
- Schweißen, Löten, Trennen, Auftauen 
- Dachdeckerarbeiten 
Modul 6: Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzkonzepte und Organisation 
- Verhalten bei Bränden 
- Alarmierung, Evakuierung und Brandbekämpfung  
- Feuerlöschausbildung und Übung 
Modul 7: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Haftpflicht, Haftung, Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe 
- Einsatztaktik/Leistungsvermögen 
Teilnahmebedingung
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an diesem Lehrgang teilgenommen haben.
Abschluss
Fachkundenachweis - Zertifikat
Aktualität der Ausbildung
Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie erforderlich.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.