Fachtagung Regionale Fachtagung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Mit der ersten regionalen Fachtagung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hat die Handwerkskammer Trier ein deutliches Zeichen gesetzt: Schwarzarbeit ist kein Randphänomen, sondern eine strukturelle Herausforderung, die nur durch abgestimmtes und behördenübergreifendes Handeln wirksam bekämpft werden kann. Die Veranstaltung im Campus Handwerk brachte rund 60 Vertreterinnen und Vertreter aus Ordnungsbehörden, Gewerbeämtern, Zoll, Finanzverwaltung, Wirtschaftsförderung, IHK, Jobcenter, Gewerbeaufsicht, Kreishandwerkerschaften und der HWK Trier zusammen – ein breites Spektrum, das die Vielschichtigkeit der Herausforderung widerspiegelt.
Die HWK Trier versteht sich dabei als Mittler und Filter: Sie ist oft erste Anlaufstelle für Hinweise aus der Praxis, für Beschwerden von Betrieben oder für Rückfragen aus der Bevölkerung. Gerade weil die Grenzen zwischen unerlaubter Handwerksausübung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch für Außenstehende schwer zu erkennen sind, braucht es eine Institution, die strukturiert weiterleitet, Zuständigkeiten klärt und Verfahren begleitet. Ziel ist es, dass Hinweise nicht im Vorfeld versanden, sondern in abgestimmte Maßnahmen münden.
Lothar Kauch von der HWK Dortmund präsentierte das Projekt #FürFaireArbeit, das auf präventive Öffentlichkeitsarbeit, digitale Meldemöglichkeiten und gemeinsame Kontrollaktionen setzt. Die Erfahrungen aus dem Kammerbezirk Dortmund zeigen, wie durch gezielte Kommunikation und strukturierte Netzwerke die Effizienz von Verfahren steigt und die Wahrnehmung des Themas in Politik und Gesellschaft wächst. Der Fachvortrag verdeutlichte, wie Schwarzarbeitsbekämpfung heute gedacht werden muss: nicht nur als Kontrolle, sondern als strategische Vernetzung.
Den kommunalen Blick brachte ein Erfahrungsbericht aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm ein – kurzfristig übernommen von Daniel Jäckels, HWK Trier, und Dirk Kleis, Kreishandwerkerschaft MEHR. Besonders eindrücklich war die Darstellung eines Falls, bei dem neben der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm und der HWK Trier auch eine weitere Handwerkskammer, das Gewerbeamt, die BG Bau und die Gewerbeaufsicht eingebunden waren. Durch die enge Abstimmung aller Beteiligten konnte nicht nur unerlaubte Handwerksausübung unterbunden, sondern auch weitere Rechtsverstöße verhindert werden. Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig funktionierende Netzwerke sind – und wie viel Potenzial in behördenübergreifender Zusammenarbeit steckt.
Die aktuelle Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und deren Bedeutung für das Handwerk erläuterte Birgit Schweer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Klarstellung der Eintragungspflicht und die stärkere Verzahnung mit dem Wettbewerbsrecht schaffen neue Möglichkeiten zur Ahndung und Prävention.
Rechtsanwalt Johannes Hagebölling zeigte auf, wie Verstöße gegen die Handwerksordnung auch zivilrechtlich verfolgt werden können. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung betreibt, kann wettbewerbsrechtlich belangt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet Handwerksorganisationen die Möglichkeit, gegen solche Anbieter vorzugehen – etwa durch Abmahnungen oder Unterlassungsverfügungen. Besonders relevant ist dies bei irreführender Werbung oder Tätigkeiten, die den Kernbereich eines Handwerks betreffen. Der Vortrag verdeutlichte, dass Kammern und Kreishandwerkerschaften nicht nur beratend, sondern auch aktiv schützend für ihre Mitgliedsbetriebe eintreten können.
Die Fachtagung hat gezeigt: Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die HWK Trier übernimmt dabei eine zentrale Rolle – als Ansprechpartner, Koordinator und Impulsgeber. Mit dem neuen Veranstaltungsformat schafft sie Raum für Austausch, Vernetzung und gemeinsame Strategien. Die Fortsetzung im jährlichen Turnus ist bereits geplant – als Plattform für ein wachsendes Netzwerk gegen Schwarzarbeit.
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