Haben längere Ausfallzeiten in der Berufsschule Auswirkungen auf die Prüfungsanforderungen?

Nein, die Prüfungsanforderungen sind in den Ausbildungsordnungen beschrieben und können nicht verändert werden. Besteht nach mehrwöchigem Unterrichtsausfall die Sorge, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird, kann ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildung nach § 27 b Absatz 2 HwO / § Absatz 2 BBiG gestellt werden.

Kronewirth, Sven

Sven Kronewirth

Fachbereichskoordinator Berufliche Bildung

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-196

Fax 0651 207-56196

skronewirth--at--hwk-trier.de