Haben längere Ausfallzeiten in der Berufsschule Auswirkungen auf die Prüfungsanforderungen?
Nein, die Prüfungsanforderungen sind in den Ausbildungsordnungen beschrieben und können nicht verändert werden. Besteht nach mehrwöchigem Unterrichtsausfall die Sorge, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird, kann ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildung nach § 27 b Absatz 2 HwO / § Absatz 2 BBiG gestellt werden.