Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, Reparaturen, Wartungen und Notfalleinsätze sowie weitere Tätigkeiten sind nach wie vor möglich, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit / Gesundheit und der derzeit „kritischen“ Infrastrukturen dienen. Achtung, dabei kann es zu Kontrollen kommen! Seien Sie darauf vorbereitet: Lassen Sie sich solche Einsätze vom Kunden schriftlich bescheinigen und führen Sie diese Bescheinigung mit! Des Weiteren können Sie sich ein entsprechendes Hinweisschild für die Windschutzscheibe Ihres Firmenfahrzeugs hier herunterladen.
Bitte denken Sie des Weiteren an alle sonst üblichen Formalitäten für die grenzüberschreitende Tätigkeit in Luxemburg.
Wichtiger Hinweis: Wegen Home-Office bin ich derzeit nur über E-Mail erreichbar. Gerne können Sie mir auch eine Rückrufbitte schicken.