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Abmahnwelle rollt!Gefahr durch Google Fonts auf Websites

Unter bestimmten Voraussetzungen drohen DSGVO-Abmahnungen. Binden Sie Google Fonts als Schriftart dynamisch in Ihren Internetauftritt ein? Vorsicht, damit könnten Sie gegen die DSGVO verstoßen und Abmahnungen riskieren!

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Überprüfen Sie hier, ob das bei Ihren eigenen Websites der Fall ist.
  • Fachkundigen Rat beim Ihrem IT-Dienstleister einholen.
  • Abmahnung erhalten? Nicht ignorieren, holen Sie rechtskundigen Rat ein!

Weitere Informationen finden Sie hier!

Martin Klisch

Abteilungsleiter Hoheitliche Aufgaben

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-111

Fax 0651 207-56111

mklisch--at--hwk-trier.de

Claudia Mohr (Ass. jur.)

Juristische Sachbearbeiterin

Loebstr. 18

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