Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios: Wie lauten die Arbeitsschutzmaßnahmen der BGW?

Für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erarbeitet. Worauf müssen sie bei der Wiedereröffnung achten? Wie schützen Sie ihre Beschäftigten möglichst gut vor der Infektionsgefahr durch das Coronavirus? Der Arbeitsschutzstandard gibt die Regeln vor. 

Die Regeln finden Sie hier!

Claudia Steil, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer Trier
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Claudia Steil

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