Fällt der Anspruch auf Förderung eines bereits bewilligten Vertrags weg, wenn die Mindestdauer unterschritten wird?

Nein. Mindestdauer bedeutet nur, dass der Vertrag bei Abschluss keine kürzere Dauer haben darf. Wenn dieser dann unplanmäßig früher endet, fällt damit der Anspruch nicht rückwirkend weg.

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Sven Kronewirth

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