Informationsveranstaltung am 30. MaiEntsendung nach Luxemburg - Erweiterung der Meldepflicht

Die Meldepflichten wurden nun auf weitere Bereiche ausgeweitet, so dass folgende Aktivitäten meldepflichtig sind:

  • Kundenbesuche und Geschäftsgespräche insb. zur Vorbereitung einer Dienstleistung,
  • Kurzfristige Notfalleinsätze,
  • Alle Arbeitseinsätze zur Erbringung einer Dienstleistung in Luxemburg,
  • Messeauftritte,
  • Anlieferung von Ware.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich

  • Arbeitseinsätze von Geschäftsführern und Selbständigen,
  • Messebesuche.

Weitere Informationen zu den administrativen Auflagen und den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Einsätzen in Luxemburg sind im entsprechenden Leitfaden der HWK Trier zu finden, der online hier verfügbar ist.

 

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

 

Genau zu diesem Thema wird eine Veranstaltung in der luxemburgischen Handwerkskammer Chambre des Métiers (2, Circuit de la Foire Internationale, Luxembourg-Kirchberg) am 30. Mai durchgeführt. Um die Entsendung nach Belgien geht es um 14.45 Uhr, um die Entsendung nach Luxemburg um 16.45 Uhr. Die HWK rät Betrieben, die in Luxemburg oder Belgien Aufträge abwickeln, dringend zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung. Die Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist bis zum 26. Mai im Internet unter www.cdm.lu möglich.

 

Fragen und Unterstützung erhalten Mitgliedsbetriebe der HWK Trier bei der Handwerkskammer.

Schneider, Michèle

Michèle Schneider

Betriebsberaterin Außenwirtschaft und Existenzgründung

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-107

Fax 0651 207-215

mschneider--at--hwk-trier.de