Darf ich noch Arbeiten in Luxemburg ausführen?
Durch großherzoglichen Erlass vom 18. März 2020 sind ab Freitag, 20. März, 17 Uhr, sämtliche Baustellen in Luxemburg einzustellen. Handwerkliche Tätigkeiten jeglicher Art können demnach nur noch in der eigenen Werkstatt ausgeführt werden. Zugelassen sind lediglich dringende, unvorhergesehene Tätigkeiten, die der Sicherheit der Bevölkerung dienen sowie Bautätigkeiten an Krankenhäusern und an „kritischen Bereichen“ zur Bekämpfung des Coronavirus. Alle anderen handwerkliche Tätigkeiten sind verbote. Bei Nichteinhaltung hat die Luxemburger Regierung Bußgelder vorgesehen, die bis zu 4.000 Euro betragen können. Der entsprechende Erlass (auf französischer Sprache) ist hier abrufbar.
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