
Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrank- ungen ab sofort wieder möglich
Vorerst befristet bis 30. November 2022
Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
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Vera Meyer
Betriebsberaterin
Loebstr. 18
54292 Trier
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