Ausbildung, Ausbildungsberatung, Auszublindende, Auszubildender, Konfliktlösung, Konfliktberatung, Beratung, Werkstatt
www.fotografiemh.de - Merle Busch

Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ) ist eine Fördermaßnahme nach Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB III) und wird finanziert aus Mitteln der Agentur für Arbeit. Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist, Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Die Jugendlichen sollen dadurch die Möglichkeit haben, Grundkenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die auf eine anschließende Berufsausbildung möglichst im gleichen Betrieb vorbereiten.

Außerdem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann.



Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Auszubildende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen und
    lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.


Nicht gefördert werden Einstiegsqualifizierungen mit Jugendlichen, die bereits eine betriebliche Einstiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens durchlaufen haben, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Gleiches gilt, wenn die Einstiegsqualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern durchgeführt werden soll.



Welche Betriebe können mitmachen?

Eine Einstiegsqualifizierung durchführen können grundsätzlich alle Betriebe, die in der Lage sind, zumindest Teilqualifikationen des Ausbildungsberufes zu vermitteln. Eine Ausbildungsberechtigung ist nicht erforderlich.

Vorrangig sollten aber ausbildungsberechtigte Betriebe angesprochen werden, da eine anschließende Ausbildung im selben Betrieb erwünscht ist.



Höhe der Förderung

Der Betrieb erhält hierfür von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von 262 Euro/Monat sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.



Förderdauer

Die Förderungsdauer ist abhängig von der tatsächlichen Dauer der Einstiegsqualifizierung und beträgt höchstens zwölf Monate. Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des jeweiligen Monats, der dem Beginn des folgenden Ausbildungsjahres vorangeht.

Sofern der angestrebte Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung nicht realisiert werden konnte und der Einstiegsqualifizierungsvertrag über diesen Zeitraum hinausgeht, ist eine Verlängerung der Förderung möglich.



Antrag

Der Antrag auf Förderung (Zuschuss zum Unterhalt des Jugendlichen) ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit beim Arbeitgeberservice (0800 4 5555 20) zu stellen.

Der Zuschuss zur EQ-Vergütung wird nur erbracht, wenn er vor Beginn der EQ beantragt wurde.



Rückforderung der Leistung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.

Endet die Einstiegsqualifizierung vor dem Ende des bewilligten Förderzeitraums, hat der Arbeitgeber etwaige für den Zeitraum zwischen dem Ende der Einstiegsqualifizierung und dem Ende des Förderzeitraums ausgezahlte Leistungen zurückzuzahlen.



Qualifizierungsvertrag

Die Parteien müssen einen schriftlichen Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung schließen, und bei der zuständigen Kammer einreichen.

Vertragsvordrucke sind bei der Handwerkskammer Trier erhältlich.



Vergütung und Sozialversicherung

Die Höhe der Vergütung liegt – sofern kein Tarifvertrag mit einer Regelung zu einschlägigen Maßnahmen besteht - in der Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien. Regelungen für die Ausbildungsvergütung gelten nicht.

Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wird vertraglich eine Vergütung von 262 Euro vereinbart, so entstehen dem Betrieb - wenn er die EQ-Förderung von der Arbeitsagentur erhält - keine Kosten durch die Vergütung des Teilnehmers, da er von der Arbeitsagentur 262 + 133 = 395 Euro (also auch der Arbeitgeberanteil) erhält. Hiervon zahlt er dem Teilnehmer den Nettobetrag von 262 Euro aus und führt den Rest an den Sozialversicherungsträger ab. Lediglich die Sach- und Personalkosten z.B. für Material oder Ausbilder sind dann vom Betrieb zu zahlen.



Durchführung der Qualifizierung

Der Betrieb muss dem Jugendlichen im Rahmen des betrieblichen Einsatzes Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die auf die Ausbildung im entsprechenden Beruf vorbereiten. Hierfür hat das Handwerk bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine entwickelt, die der Betrieb verwenden sollte. Die Bausteine sind kostenlos bei der Handwerkskammer Trier oder unter www.zwh.de erhältlich.



Berufsschule

Bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird, besteht Berufsschulpflicht. Ein Berufsschulbesuch ist aber auch darüber hinaus wünschenswert und sinnvoll.



Zeugnisse

Die erfolgreich durchgeführte Erstqualifizierung wird durch ein Zertifikat der Handwerkskammer Trier das eine Erläuterung der Tätigkeitsbereiche beinhaltet und ein Zeugnis des Betriebes bestätigt. Vordrucke für ein betriebliches Zeugnis sind bei der Handwerkskammer Trier erhältlich.



Keine Übernahmepflicht

Der Betrieb ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Teilnehmer anschließend in Ausbildung oder Beschäftigung zu übernehmen.



Anrechnung auf Ausbildungszeit

Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden.



Ansprechpartnerin

Krist, Ute

Ute Krist

Projektassistenz Ausbildung

Tel. 0651 207-120

Fax 0651 207-267

ukrist--at--hwk-trier.de