Infos für AuszubildendeAusbildungsvergütung

Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigen muss und spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Kalendermonats zu zahlen ist (§ 17 BBiG). Der Auszubildende hat einen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder basiert auf den Verbandsempfehlungen in den jeweiligen Branchen. Eine aktuelle Übersicht findest Du hier:



Hinweis: Eine tarifliche Ausbildungsvergütung muss gezahlt werden, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Eine tarifliche Ausbildungsvergütung muss auch gezahlt werden, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass dieser gelten soll. Liegt keine Tarifgebundenheit vor, können die tariflichen Vergütungssätze bis zu 20% unterschritten werden.

 Kontakt

Stefanie Bollig

Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle

Tel. 0651 207-117

Fax 0651 207-267

sbollig--at--hwk-trier.de