Ausbildung von behinderten Menschen

Die Berufsausbildung von behinderten Menschen ist in den §§ 42k ff. der Handwerksordnung geregelt. Hierbei sind insbesondere zwei Fälle zu unterscheiden:



„Nachteilsausgleich“ (§ 42l HwO)

Hier absolvieren behinderte Menschen eine reguläre Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz. Dabei sind jedoch die besonderen Verhältnisse der behinderten Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer der Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter (z. B Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen).

Der Berufsausbildungsvertrag nach § 42l HwO ist in die Lehrlingsrolle einzutragen, sodass bereits bei Lehrbeginn z. B. entsprechende ärztliche Atteste im Hinblick auf eine Optimierung der Ausbildung vorliegen sollten. Insbesondere bei der Anmeldung zur Prüfung sollten die Prüfungsmodalitäten möglichst frühzeitig mit den zuständigen Ausschüssen abgeklärt werden. Die Handwerkskammer Trier und die Kreishandwerkerschaften Trier-Saarburg und MEHR beraten hierzu gerne und halten u.a. entsprechende Antragsvordrucke bereit.







„Fachpraktiker-Ausbildung“ (§ 42m HwO)

Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf nicht in Frage kommt, gibt es in verschiedenen Gewerken besondere, in der Regel bundeseinheitliche Ausbildungsregelungen („Fachpraktiker-Berufe“). Hierbei handelt es sich um Berufe insbesondere für lernbehinderte Jugendliche mit etwas reduzierten praktischen und vor allem theoretischen Anforderungen, die aber dennoch gute Chance auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Die Ausbildung kann sowohl in außerbetrieblichen Einrichtungen als auch in ausgewählten Betrieben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erfolgen.

 

Derzeit gibt es im Handwerkskammerbezirk Trier spezielle Ausbildungsregelungen nach § 42m HwO in folgenden Bereichen:

  • Fachpraktiker/-in im Friseurhandwerk
  • Holz (Schreiner)
  • Metallbau
  • Maler
  • Kfz
  • Verkäuferin im Lebensmittelhandwerk




Kontakt

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Hennen, Diana

Diana Hennen

Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle

Tel. 0651 207-444

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Morguet, Margit

Margit Morguet

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