Asbestsanierung für das Bauhauptgewerbe (TRGS 519 Anlage 4) - Nachschulung

Sachkundennachweis nach TRGS 519 Anlage 4 gilt für den Zeitraum von sechs Jahren (Gefahrstoffverordnung).

ausreichend freie Plätze

Auszubildende nehmen an einem Seminar teil und schreiben auf Arbeitsblätter, während sie vor Computern sitzen
Heiko Kubenka

Details

Gebühren

Kurs: 250,00 €

Unterricht

15.11.2025

Tagesseminar von 8 - 16 Uhr

Wochenende

Lehrgangsdauer 8 Std.

Lehrgangsort

Lobestraße 18

54292 Trier

Seminarraum 2.07 Komplett

Kontakt

Frank Hensel

Tel. 0651 207-400

bildung--at--hwk-trier.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Kursnummer  16921-0

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind.

Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren.

Der bereits erworbene Sachkundennachweis nach TRGS 519 Anlage 4 gilt für den Zeitraum von sechs Jahren (Gefahrstoffverordnung).

Sachkundige, die den Grundlehrgang nachweislich bestanden haben, müssen alle 6 Jahre einen Wiederholungslehrgang besucht haben und können damit ihre Sachkunde verlängern lassen.
Dieser Lehrgang ist als Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde anerkannt.(Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben und nicht durch einen Fortbildungskurs verlängert wurden, sind nicht mehr gültig.)

Kursinhalte

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
  • Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen
  • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen

Ziel

Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde

Zielgruppe

Handwerksmeister/innen oder-gesell/-innen sowie Facharbeiter/innen des Bauhauptgewerbes mit bereits erworbenem Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4 und dessen Geltungsdauer abläuft.

Information

Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk

  • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)

    Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
  • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

    Technische und Organisatorische Maßnahmen
  • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
  • Aufgaben der sachkundigen Person
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen/Gruppenarbeit
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Persönliche Schutzausrüstung
  • Auswahl und Anwendung

Voraussetzungen

Bereits erworbener Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4. Dieser Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.

Dozent

Uwe Kollmann

Abschluss

Zertifikat mit Teilnahmebestätigung

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