Die verschärfte Gefahrstoffverordnung macht klar: Beim Umgang mit Asbest zählt jetzt jede Vorbereitung. Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen sicher zu erfüllen.Asbestsanierung

Jedes Unternehmen, welches Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind.

Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren.

Sachkundige, die den Grundlehrgang nachweislich bestanden haben, müssen alle 6 Jahre einen Wiederholungslehrgang besucht haben und können damit ihre Sachkunde verlängern lassen.



Wir beraten Sie gerne!



 

 Kontakt

Eileen Kluge

Sachbearbeiterin Weiterbildung

Tel. 0651 207-162

ekluge--at--hwk-trier.de