Wie kann die Präsenzpflicht der Teilnehmer von abH / AsA ersetzt werden?

Die Präsenzpflicht kann, so die BA, nach folgenden Maßgaben durch Distanzlernen ersetzt werden:
Das Online-Angebot muss zielgruppengerecht und im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten datenschutzkonform sein und den Maßnahmeinhalt im Wesentlichen abdecken können. Neben notwendiger Nachholung und Komprimierung von Maßnahmeinhalten können alternative, insbesondere digitale Lernformen wie bspw. e-Learning, Videotelefonie, virtuelles Klassenzimmer herangezogen werden, um den Teilnehmenden eine ortsunabhängige Kommunikation und Lernmöglichkeit bieten zu können. Sofern Bildungs- / Maßnahmeträgern hierfür digitale Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sollten diese abfragen, ob Teilnehmende zu Hause über einen Internetzugang bzw. über die notwendige technische Ausstattung verfügen.

Kronewirth, Sven

Sven Kronewirth

Fachbereichskoordinator Berufliche Bildung

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54292 Trier

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