Welche Eckpunkte sind über die geplante Überbrückungshilfe von Juni bis August 2020 bekannt?
Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ , beschlossen.
Das Ziel der Überbrückungshilfe ist, die Sicherung der Existenz durch Liquiditätshilfe für die Monate Juni, Juli, August 2020.
Antragsberechtigt sind Betriebe,
- deren Umsatz in April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mail 2019 eingebrochen ist und
- auch in Juni, Juli und/oder August 2020 mindestens 40% Umsatzrückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnen.
Welche Kosten förderbar sind, wie die maximale Förderung oder die Laufzeitplanungen aussehen und welche Nachweise zu erbringen sind, können Sie im ausführlichen Dokument hier einsehen.
Bitte beachten Sie, dass aktuell noch keine Beantragung möglich ist.
Ihre Ansprechpartner: Beraterteam, Tel. 0651 207-171, E-Mail: berater@hwk-trier.de