Welche Arbeitsschutzstandards müssen eingehalten werden?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften konkrete Arbeitsschutzstandards für die COVID-19-Pandemie ausgearbeitet.

Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen, die Beschäftigten zu schützen und die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend der Gefährdungsbeurteilung.

Alle Maßnahmen finden Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weitergehende Empfehlungen, was Betriebe und Beschäftigte branchenspezifisch tun können, um sich vor dem Corona-Virus zu schützen, werden inzwischen von vielen Berufsgenossenschaften angeboten und können dort abgerufen werden.

Überblick über die wichtigsten Hygieneregeln finden Sie hier.

Steil, Claudia

Claudia Steil

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