Was ist bei der Entsendung und der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Viele Betriebe bemühen sich derzeit aufgrund der Coronakrise, ihre Arbeitnehmer auch anderweitig einzusetzen. Die Überlassung von Arbeitnehmern an andere Betriebe wird dabei ebenso erwogen wie z. B. die Entsendung von im Ausland angestellten Arbeitnehmern nach Deutschland. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung sowie zur Entsendung gelten unverändert weiter und sind entsprechend einzuhalten!

Bitte beachten: Verdachtsmomente wurden verstärkt insbesondere dem Zoll und der HWK bereits gemeldet! Betriebe müssen gegenwärtig mit entsprechenden Kontrollen durch die zuständigen Behörden rechnen!

Klisch, Martin

Martin Klisch

Abteilungsleiter Hoheitliche Aufgaben

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