Infos für AuszubildendeUrlaub
Der Urlaub ist im Ausbildungsvertrag (gegebenenfalls tariflich) geregelt und nach Lebensalter gestaffelt. Die Lage des Urlaubs wird in der Regel betrieblich abgestimmt, soll aber in unterrichtsfreien Zeiten gewährt werden.
Urlaub dient der Erholung, sodass keine weitere „Erwerbsarbeit“ erlaubt ist.
Der Mindesturlaubsanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, für Erwachsene aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Wer zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre und älter ist, erhält Urlaub wie ein Erwachsener. Erwachsene Lehrlinge haben einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (= 20 Arbeitstage).
Hinweis: Krankheitstage während des Urlaubs, für die der Lehrling ein ärztliches Zeugnis vorlegen kann, dürfen nicht auf den gesetzlichen Jahresurlaub angerechnet werden. Im Krankheitsfall solltest Du deshalb auch im Urlaub unverzüglich Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb aufnehmen und die Krankheit anzeigen.
Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für das laufende Kalenderjahr