Steuerliche Absetzbarkeit
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Steuerliche Absetzbarkeit

Weiterbildung ist absetzbar: Beteiligen Sie das Finanzamt an den Lehrgangs- und Prüfungskosten, indem Sie Ihre für die Weiterbildung verausgabten Gelder in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Sie können:

  • Lehrgangs-/Seminar- und Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
  • Fahrtkosten zum Lehrgang/Seminar
  • evtl. Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • evtl. Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

steuerlich geltend machen.

 

Um Ihnen diese Angaben zu erleichtern, erhalten Sie als Serviceleistung der Meisterfortbildung im März/April eines jeden Jahres einen Nachweis über die von Ihnen im Vorjahr besuchten Lehrgänge sowie einen Auszug über die von Ihnen im Vorjahr gezahlten Gebühren. Diese Bescheinigung wird allen Lehrgangsteilnehmern unaufgefordert ausgestellt und per Post zugesendet.

 

Hinweis: Prüfungstage oder Prüfungsgebühren werden nicht bescheinigt; hier ist dem Finanzamt die jeweilige Prüfungseinladung sowie der jeweilige Prüfungsgebührenbescheid vorzulegen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Handwerkskammer Trier
Meistervorbereitung
Telefon: 0651 207-207

oder

Handwerkskammer Trier
Weiterbildung
Telefon: 0651 207-410

oder

bei Ihrem persönlichen Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes