Rücktritt von der Teilnahme an Lehrgängen
5.) Abmeldung vom Lehrgang (Abweichung Sonderregelung Nr.6)
Eine Abmeldung vom Lehrgang kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit ist der Eingang des Schreibens beim Veranstalter. Bei Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung oder bei Abmeldung erst nach Lehrgangsende ist immer die gesamte Lehrgangsgebühr zu entrichten. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Erfolgt die Abmeldung bis spätestens 14 Tag vor Lehrgangsbeginn, ist keine Gebühr fällig.
Ab dem 13. Tag vor Lehrgangsbeginn ist eine Abmeldung in vorgenannter Form mit folgender Maßgabe möglich:
a.) Bei Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung:
- Abmeldung erfolgt ab dem 13. Tag bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 0 EUR
- Abmeldung erfolgt nach Lehrgangsbeginn: 20,00 EUR Bearbeitungsgebühr
b.) Bei allen weiteren Lehrgängen außerhalb der Aufstiegsfortbildung (siehe Sonderregelung Nr.6):
- Abmeldung erfolgt ab dem 13. Tag bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 90,00 EUR Bearbeitungsgebühr
- Bei Abmeldung nach Lehrgangsbeginn ist die volle Lehrgangsgebühr fällig. Die Gebühr entfällt bei Abmeldung von AZAV-zertifizierten Maßnahmen
Die bis zum Zeitpunkt des Eingangs des Abmeldeschreibens bereits entrichteten Lehrgangsgebühren werden entsprechend verrechnet.
6.) Abmeldung vom Lehrgang bei modularen Meistervorbereitungslehrgänge Teil I- Teil IV, geprüfter Betriebswirt (HwO), geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HwO), geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO), Servicetechniker SHK, geprüfter Polier und Gebäudeenergieberater (HWK)
Bei den Aufstiegsfortbildungen sind die Lehrgänge in selbstständige Bausteine aufgeteilt, den sog. Modulen (Meistervorbereitungskursen) bzw. Handlungsfeldern (Betriebswirt, Fachwirt, Fachmann).
Daher führt eine Abmeldung vom Lehrgang nach Lehrgangsbeginn nicht automatisch zu einer Fälligkeit der gesamten angemeldeten Lehrgangsgebühren.
Erfolgt die Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist keine Gebühr fällig.
Ab dem 13. Tag vor Lehrgangsbeginn ist eine Abmeldung in vorgenannter Form mit folgender Maßgabe möglich:
- Abmeldung erfolgt ab dem 13. bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 90,00 EUR Bearbeitungsgebühr
- Nach Lehrgangsbeginn ist eine Abmeldung des laufenden Lehrgangs jeweils zum Ende des Quartals möglich. Die bis zum Quartalsende entstandenen Gebühren werden dem Teilnehmer gegenüber in voller Höhe erhoben.
Die Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit der Abmeldung ist der Eingang des Schreibens beim Veranstalter.
Bei Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung oder bei Abmeldung erst nach Lehrgangsende ist immer die gesamte Lehrgangsgebühr zu entrichten.