HWK: Isabel Mayer

AusbildungsreformNeue Bau-Ausbildung ab August 2026

Zum 1. August 2026 tritt die neue Ausbildungsverordnung für die Bauwirtschaft in Kraft. Sie passt die Ausbildungsberufe an die aktuellen Anforderungen auf den Baustellen an und berücksichtigt Themen wie Bauen im Bestand, Energieeffizienz sowie den Einsatz nachhaltiger Baustoffe. 

Für Ausbildungsbetriebe bringt die Neuordnung einige wichtige Änderungen mit sich. Die Ausbildungsinhalte wurden grundlegend überarbeitet, die überbetriebliche Ausbildung (ÜLU) neu strukturiert und für alle dreijährigen Ausbildungsberufe die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. 

Was bedeutet die gestreckte Gesellenprüfung?

Künftig wird die Gesellenprüfung in zwei Teilen abgelegt. Teil I findet bereits im vierten Ausbildungshalbjahr statt und fließt mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Teil II folgt am Ende der Ausbildung und wird mit 60 Prozent gewertet. Die bisherige Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit entfällt damit.

 Flexible Wege für den Berufsnachwuchs

Die zweijährigen Facharbeiterausbildungen bleiben erhalten. Nach erfolgreichem Abschluss können Auszubildende mit einem Anschlussvertrag direkt in das dritte Ausbildungsjahr eines passenden dreijährigen Berufs wechseln. Die Ergebnisse der Facharbeiterprüfung werden dabei auf den ersten Teil der Gesellenprüfung angerechnet.

Zudem gibt es eine Rückfalloption: Wird die Prüfung im dreijährigen Beruf nicht bestanden, kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend der zweijährige Abschluss anerkannt werden.

 Änderungen auch in der ÜLU

Die überbetriebliche Ausbildung bleibt ein wichtiger Baustein der Bauausbildung. Verpflichtend sind weiterhin 30 ÜLU-Wochen. Neu sind zusätzliche Wahlwochen, über deren Nutzung die Ausbildungsbetriebe selbst entscheiden können. Das schafft mehr Spielraum, um gezielt auf betriebliche Anforderungen einzugehen.

 Jetzt informieren

Wer frühzeitig Bescheid weiß, kann die Ausbildung im Betrieb rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen. Die Handwerkskammer Trier informiert deshalb gemeinsam mit den Kreishandwerkerschaften MEHR und Trier-Saarburg über die wichtigsten Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Ausbildungspraxis.

Flyer "Neue Ausbildungsverordnung Bauwirtschaft 2026 – Informationen im Überblick" finden sie in der Anlage als Download.

 Veranstaltungen: 

 12.08.2026: Neue Bau-Ausbildung 2026

Ab 1. August gelten neue Regeln in den Bauhauptberufen. Erfahren Sie, was sich bei Gesellenprüfung und ÜLU ändert und was das für Ihren Betrieb bedeutet.

  • 17 Uhr, Konvikt „Haus der Kultur“, Kalvarienbergstr. 1, 54595 Prüm

 19.08.2026: Neue Bau-Ausbildung 2026

Ab 1. August gelten neue Regeln in den Bauhauptberufen. Erfahren Sie, was sich bei Gesellenprüfung und ÜLU ändert und was das für Ihren Betrieb bedeutet.

  • 16:30 Uhr, Campus Handwerk, Loebstr. 18, 54292 Trier

 10.09.2026: Neue Bau-Ausbildung 2026

Ab 1. August gelten neue Regeln in den Bauhauptberufen. Erfahren Sie, was sich bei Gesellenprüfung und ÜLU ändert und was das für Ihren Betrieb bedeutet.

  • 16 Uhr, online (Link für MS Teams wird nach Anmeldung bereitgestellt)

 Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. 

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