Muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu dokumentieren und zu minimieren. Mit dem Corona-Virus ist eine weitere Gefährdung hinzugekommen. Die Gefährdungsbeurteilung muss somit entsprechend aktualisiert werden.
Arbeitshilfen und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der Berufsgenossenschaften.