Können Verträge auch über den Zeitraum der Betriebsschließung unterbrochen werden bzw. kann die Förderung auch in diesem Fall fortgesetzt werden?

Eine Fortsetzung der EQ nach „Pause“ wegen Corona ist möglich. Es sei denn, der EQ-Vertrag wird – etwa durch Kündigung – beendet: Ein neuer EQ-Vertrag im selben Betrieb könnte dann nicht gefördert werden. (§ 54a Absatz 5 Satz 1). Daher sollte sehr sorgfältig überlegt werden, ob ein Vertrag beendet oder nur „pausiert“ werden soll.
Die BA kann die Praktikumsvergütung nur solange erstatten, wie der Betrieb diese zahlt bzw. zahlen muss. Eine Zahlung über das ursprünglich vorgesehene Ende des EQ-Vertrages hin-aus (max. ein Jahr) kommt nicht in Betracht.

Kronewirth, Sven

Sven Kronewirth

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