Ist es gestattet, Auszubildende in Risikogebiete mitzunehmen, für das die Heimatstadt Quarantäne angeordnet hat?

Bisher sind solche Quarantänebestimmungen innerhalb Deutschlands nicht bekannt. Aber auch unabhängig davon sollte der Ausbildende mit Blick auf die ihm obliegende Fürsorge-pflicht gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 BBiG das Gefährdungsrisiko für den Auszubildenden möglichst gering halten und ihn nicht auf einer Baustelle in einem so genannten Corona-Risikogebiet einsetzen.

FOTO BRAITSCH

Sven Kronewirth

Fachbereichskoordinator Berufliche Bildung

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-196

Fax 0651 207-56196

skronewirth--at--hwk-trier.de