Geldstapel
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Unabhängige Kommission entscheidet über Zuteilung"Handwerk hilft" bringt 650.000 Euro an Spenden zusammen

Flut und Hochwasser haben im vergangenen Juli dramatische Spuren hinterlassen: In Nordrhein-Westfalen richtete das Hochwasser vor allem im Rhein-Sieg-Kreis, in Teilen des Bergischen Landes und im Kreis Euskirchen enorme Schäden an - ebenso in Hagen und Wuppertal. In Rheinland-Pfalz waren neben dem Ahrtal auch Regionen der Eifel sowie Trier stark betroffen. Mit den Wassermassen, Treibgut und Verwüstungen sind Bilder verbunden, die bis heute nachwirken. Unvergessen sind die vielen menschlichen Schicksale, die große Hilfsbereitschaft in ganz Deutschland ausgelöst haben. Auch viele Handwerkerinnen und Handwerker sind unmittelbar betroffen: Sie haben vertraute Menschen, ihr Zuhause oder Geschäftsräume, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsmaterialien oder ihre wirtschaftliche Existenz verloren.

Das Team der kaufmännischen Unternehmensberatung der Handwerkskammer zu Köln war seitdem immer wieder in den entsprechenden Gebieten des Kammerbezirks vor Ort, um etwa beim Beantragen der NRW-Aufbauhilfe 2021 oder bei Bankgesprächen zu unterstützen. Die Kammer hat zeitweise Hilfsangebote und Nachfragen über eine eigens eingerichtete Onlineplattform zusammengebracht und steht ihren Mitgliedsbetrieben nach wie vor bei allen anfallenden Fragen beratend zur Seite.

Aktion „Handwerk hilft“

Bereits unmittelbar nach der Katastrophe hatte die Handwerkskammer zu Köln stellvertretend für den Zentralverband des Deutschen Handwerks ein zentrales Spendenkonto eingerichtet, auf dem zahlreiche Spenden aus dem gesamten Bundesgebiet eingingen. Auf diesem Weg konnte eine Spendensumme in Höhe von insgesamt 650.000 Euro gesammelt werden. Viele der Geberinnen und Geber haben sich mit der Kölner Kammer in Verbindung gesetzt. Dabei wurde deutlich, wie wichtig ihnen die gemeinsame Aktion „Handwerk hilft“ als besonderes Zeichen der Solidarität mit Handwerksunternehmen ist.

Im Kammerbezirk Trier hat die Flutkatastrophe bei 200 Handwerksunternehmen starke bis sehr starke Schäden angerichtet. Der Gesamtschaden, lediglich auf die Substanz bezogen, beläuft sich auf etwa 80 Millionen Euro. Dabei reicht die Spanne der Schäden von etwa 1.000 Euro bis hin zum zweistelligen Millionenbereich. Jeder zehnte geschädigte Betrieb hat Totalschaden am Gebäude, Inventar oder beidem. Auch kleine Handwerksbetriebe haben große Sachschäden erlitten, denn viele von ihnen arbeiten kapitalintensiv. Die durchschnittliche Schadenssumme liegt bei etwa 400.000 Euro.

Die Trierer HWK-Mitarbeiter Hans-Werner Lichter und Torsten Kaiser haben in den ersten Tagen und Wochen nach der Hochwasserkatastrophe insgesamt 170 betroffene Betriebe besucht, um sich vor Ort ein Bild zu machen, die Schäden aufzunehmen und die Hilfe der Kammer anzubieten. Im Nachgang hat die HWK rund 80 Betriebe bei der Antragstellung Aufbauhilfe beraten.   

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Handwerkskammer zu Köln: „Ich bin überwältigt von der großen Hilfsbereitschaft, die in diesen schwierigen Zeiten ein dringend benötigtes Signal der Hoffnung vermittelt. Mein tief empfundener Dank geht deshalb an jede einzelne Spenderin und jeden einzelnen Spender. Für die betroffenen Handwerkerinnen und Handwerker ist dies bei Weitem nicht nur eine Geste des guten Willens, sondern ganz konkret die Aussicht auf eine berufliche und vor allem auch persönliche Zukunft. Daher arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die Spendengelder nun schnellstmöglich denjenigen zukommen, die sie am nötigsten brauchen!“

Eine sechsköpfige unabhängige Kommission entscheidet nach dem 15. Februar 2022, wer Spendengelder in Höhe von jeweils 5.000 Euro erhält. Die Kommission wird aus Franz Meurer, Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St. Theodor und St. Elisabeth (Köln Höhenberg-Vingst), Stephan Pauly, Geschäftsführer des VRM – Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH, Günter Rosenke, Landrat des Kreises Euskirchen a.D., sowie Vertretern der Handwerkskammern Köln, Aachen und Koblenz bestehen.

Bis zum 15.02.2022 können sich deshalb betroffene Handwerkerinnen und Handwerker für diese persönliche, finanzielle Hilfe bewerben: Das Antragsformular ist bewusst kurz gefasst und kann auf den Internetseiten der betroffenen Handwerkskammern sowie vieler Kreishandwerkerschaften heruntergeladen oder per E-Mail (hochwasser@hwk-koeln.de) angefordert und ausgefüllt dorthin zurückgemailt werden.

Angesprochen sind hier all‘ diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer im gesamten Überschwemmungsgebiet, deren durch Hochwasser und Flut im Juli 2021 entstandener Schaden teilweise oder gar nicht durch eine Versicherung oder staatliche Unterstützung in Form von Sofort- und Aufbauhilfe aufgefangen wurde. Vorrangig sollen diejenigen bedacht werden, die nach wie vor in einer Notsituation sind – nur eingeschränkt, improvisiert oder gar nicht arbeiten können.