Häufig gestellte Fragen zur Meisterausbildung

Nein. Heute ist es möglich, bereits direkt nach bestandener Gesellenprüfung mit der Meistervorbereitung zu beginnen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gesellenberuf mit dem Meisterberuf übereinstimmt.
Für die Ablegung der gesamten Meisterprüfung gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Bestandene Prüfungsteile (Teil I, II, III, IV) gelten unbefristet und verfallen nicht.
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können jeweils 4x abgelegt werden.

Das Meister-BAföG muss bei der für Sie zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. dem Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.

Da dazugehörige Formblatt B sowie die Anlage zum Formblatt B wird von der Handwerkskammer ausgefüllt.

Die Gebührenbescheide (Rechnungen) werden unabhängig einer BAföG-Förderung an den/die Kursteilnehmer/in versendet. Die Gebühren sind vom/von Kursteilnehmer/in an die Handwerkskammer zu zahlen.

Die Zahlungen vom BAföG-Amt sowie von der KfW-Bank erhält der Kursteilnehmer.

Es kann immer mal passieren, dass Unterrichtstage kurzfristig ausfallen oder verschoben werden müssen.
Die ausgefallen Unterrichtstermine werden in Abstimmung mit den entsprechenden Lehrgangsdozenten zu einem anderen Termin nachgeholt.

Teil III – Während der Lehrgangslaufzeit werden drei Modulprüfungen durchgeführt. Über die dort erzielten Punkte erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Die Endnote wird jedoch erst nach Ablegung aller drei Modulprüfungen durch den Meisterprüfungsausschuss festgelegt.

Teil IV – Hier wird gleich nach Lehrgangsende die schriftliche Prüfung abgehalten. Die dazugehörige praktische Prüfung bzw. Präsentation wird erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Das Prüfungsergebnis wird nach Ablegung beider Prüfungsteile schriftlich bekannt gegeben.

Die Prüfungen für Teil I und II setzen sich ebenfalls aus mehreren Prüfungen zusammen. Diese werden zum Teil (Teil II) bereits während des Lehrgangs abgeprüft. Die restlichen Prüfungen werden nach dem letzten Unterrichtstag durchgeführt. Der Prüfungsabschluss kann so mehrere Monate nach Lehrgangsende stattfinden.
 






Ansprechpartner



Benzmüller, Martina

Martina Benzmüller

Campus Weiterbildung - Meistervorbereitungskurse

Tel. 0651 207-233

Fax 0651 207-56237

mbenzmueller--at--hwk-trier.de

Lautwein, Daniela

Daniela Marmann

Referatsleiterin Prüfungswesen

Tel. 0651 207-234

Fax 0651 207-56237

dmarmann--at--hwk-trier.de