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Heiko Kubenka

Grundsätzliches zur Meisterprüfung



"Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk meisterhaft auszuüben und selbstständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden." - § 45 (2) HwO

Mit den Meistervorbereitungslehrgängen sollen die Prüflinge durch die Vermittlung von Fachwissen, weitergehenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen, bestmöglich auf die späteren beruflichen Anforderungen als auch auf die abschließenden Meisterprüfungen vorbereitet werden.





Gliederung der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung und somit auch ihre Vorbereitung gliedert sich in vier selbstständige Prüfungs- und Lehrgangsteile:



 

Teil I - Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse

„Vorbereitung auf den Meisteralltag“

 

Teil II - Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

„Wie organisiere ich einen Betrieb und dessen Ablauf?“

 

Teil III - Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

„Handwerkszeug eines Managers oder Was macht der Steuerberater?"

 

Teil IV - Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

„Erwerb der Kompetenz bzw. Sensibilisierung, um andere auszubilden“





Kontakt

Lautwein, Daniela

Daniela Marmann

Referatsleiterin Prüfungswesen

Tel. 0651 207-234

Fax 0651 207-56237

dmarmann--at--hwk-trier.de

Rommelfanger, Andreas

Andreas Rommelfanger

Sachbearbeiter Prüfungswesen

Tel. 0651 207-230

arommelfanger--at--hwk-trier.de