Aufstiegsbonus I und II
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen den Aufstiegsbonus I und für eine sich anschließende Existenzgründung den Aufstiegsbonus II.
Der Staat unterstützt Weiterbildungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten. An dieser Stelle möchten wir die bedeutsamsten Möglichkeiten aufzeigen.
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen den Aufstiegsbonus I und für eine sich anschließende Existenzgründung den Aufstiegsbonus II.
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Der QualiScheck unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Mit Ihrem QualiScheck erhalten sie einmal pro Jahr 60% der Ihnen enstandendenen Weiterbildungskosten. Die Kostenerstattung beträgt pro Weiterbildung maximal 600 Euro.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden?
Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können?
Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden?
In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig.
Für Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung die nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt sind, ist es möglich eine Bildungsfreistellung – Bildungsurlaub zu beantragen.
Weiterbildung ist absetzbar
Beteiligen Sie das Finanzamt an den Lehrgangs- und Prüfungskosten indem Sie Ihre für die Weiterbildung verausgabten Gelder in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.