
DigiBoost Rheinland-Pfalz: Förderung Digitalisierung für den Mittelstand ab 1. März 2021
Es ist große Eile geboten!
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen im Land mit bis zu 100 Mitarbeitern bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse mit insgesamt 20 Mio Euro. Der Zuschuss pro Vorhaben und Betrieb liegt bei maximal 15.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße. Digitalisierungsvorhaben mit Kosten ab 4.000 Euro können gefördert werden.
Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge ausgezahlt.
Online-Seminare (Erhalt Teilnahmebescheinigung)
Vor Antragstellung muss ein Online-Seminar bei einer HWK oder IHK besucht werden.
Online-Seminare der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz:
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum geförderten Projekt gewährt. Sie beträgt maximal 15.000 Euro.
Vorhaben bis zu 4.000 Euro werden nicht gefördert.
Die Förderquote ist von der Unternehmensgröße abhängig
- Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern: 75% Förderquote, 25% Eigenanteil
- Betriebe mit 10-29,9 Mitarbeiter: 50% Förderquote, 50% Eigenanteil
- Betriebe mit 30-100 Mitarbeiter: 25% Förderquote, 75% Eigentanteil
Mitarbeiter in Teilzeit fließen wie folgt in die Berechnung ein
- Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3
- Mitarbeiter bis 20 Stunden/ Woche = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden/ Woche = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden/ Woche = Faktor 1
Was wird gefördert?
1. Digitalisierung von Produktion und Verfahren
2. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
3. Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
Wichtig: Beim Ausfüllen des Antragsformulars müssen Sie
- Aus den oben dargestellten Kategorien mindestens eine anzukreuzen
- Das Vorhaben in einem freien Textfeld mit höchstens 200 Zeichen zu beschreiben. Die Formulierung sollte bereits im Vorfeld vorbereitet werden.
Was wird nicht gefördert?
- Allgemeine, alleinstehende Beratung
- Ausschließliche Umsetzung gesetzlicher Vorschriften ohne unmittelbare betriebliche Prozessverbesserung
- Reine Ersatzbeschaffungen
- Finanzierungskosten, Umsatzsteuer
- Personalausgaben und Eigenleistungen des Unternehmens
- Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services)
- IKT-Grundausstattung, klassische Telefonie
- Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess
- Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung)
Ablauf des Antragsverfahrens
- Vor Beantragung verpflichtende Teilnahme an einem Online-Seminar einer HWK oder IHK (Erhalt Teilnahmebescheinigung)
- Beantragung der Förderung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über digitales Kundenportal
- Antragsprüfung durch die ISB
- Ausstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheid durch die ISB
- Durchführung des Projekts (Wichtig: Start erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids!)
- Einreichung des Verwendungsnachweises (spätestens 15 Monate nach Zuwendungsbescheid)
- Auszahlung der Förderung durch die ISB

Claudia Steil
Betriebsberaterin
54292 Trier

Vera Meyer
Betriebsberaterin
54292 Trier