Frischen Sie Ihren Wissens- und Kentnisstand auf!
Ihr Vorteil
- Erlangung von Sach- und Fachkenntnissen gemäß aktuellen Anforderungen, Regelwerken und Vorschriften (Grundlage: DGUV Information 205-003)
- Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie "Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren"
- Anerkennung als Schulung im Sinne der vfdb-Richtlinie, sofern Ihre Grundausbildung mehr als fünf Jahre zurückliegt und/oder keine berufliche Tätigkeit oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nachgewiesen werden kann.
Für wen ist dies wichtig? Brandschutzbeauftragte!
Inhalte
1. Block:
- Begrüßung und Einweisung
- Möglichkeiten der Fortbildung des Brandschutzbeauftragten
- Diskussion von Fallbeispielen
- Sammeln von Umsetzungsproblemen
- Diskussion von Lösungsansätzen mit gesetzlichen Möglichkeiten
2. Block:
- Aufgaben des feuerwehrtechnischen Bediensteten
- Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
- Gefahrenverhütungsschau und deren Umsetzung
- Probleme mit Bestandsschutz und "Nach den Regeln der Technik"
- Neues im Brandschutz
3. Block:
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr im Einsatz
- Ausbildung der Mitarbeiter des BSB
- Vorbereiten und Nachbereiten von Einsätzen mit Beispielen
- Handhabung von Katastrophenschutzplänen
- Anpassen des Brandschutzes nach Nutzungsänderung
4. Block:
- Wartungsverträge
- Kontrolle der Wartungsfirmen
- Neue Techniken im betrieblichen Brandschutz
- Einkauf von Brandschutzmitteln
- Abschlussbesprechung
Zulassungsvoraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Lehrgangsabschluss:
Am Ende des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat mit Teilnahmebestätigung
Ihre Dozenten:
Herr Raskopp, Herr Feld
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an