Der Bundesgerichtshof hat das Nachtragsrecht bei VOB/B-Verträgen auf vollständig neue, bisher unbekannte Grundlagen gestellt. Die Preisfortschreibung aus der Urkalkulation ist faktisch beendet. Bemessungsgrundlage für Nachträge sind nun die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge. Der Grundsatz "Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis" gilt nicht mehr. Jeder Baupraktiker muss, um seine Bauverträge weiter erfolgreich abwickeln zu können, die neuen Nachtragsregeln kennen und wissen, wie er sie anwendet. In besonderem Maße gilt dies für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge. Das Online-Seminar verschafft einen umfassenden und verständlichen Überblick über das neue deutsche Nachtragsrecht, sowohl bei Bauverträgen nach VOB/B wie nach BGB. Es zeigt die neuesten Entwicklungen des geänderten Nachtragsrechts für alle Arten von Nachträgen, insbesondere solche bei Massenverschiebungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen. Vertiefend werden u.a. Nachträge aus gestörtem Bauablauf und Bauzeitnachträge behandelt.
Teilnehmerentgelt: 175 EUR zzgl. MwSt.
Referent:
Dr. Jur. Berthold Kohl
Rechtsantwalt (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Steuerrecht)
Baumediator, Bauschlichter und Bauschiedsrichter (SOBau)
Ansprechpartnerin:
Dagmar Lübeck, Leiterin des IHK/HWK-Europa- und Innovationscentre Rheinland-Pfalz, Trier
Anmeldeschluss: 4. März 2021
Die durchführende Institution der Veranstaltung ist das IHK/HWK-Europa- und Informationscentre Rheinland-Pfalz, Trier (EIC). Ihre Anmeldedaten werden an das EIC, Frau Lübeck zur weiteren Bearbeitung und Rechnungsstellung weitergeleitet.