Kursnummer 16398-0
Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!
Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!
Sollte keine Nachschulung mit Wiederholungsprüfung erfolgen, wird die Qualifikation zur Elektrofachkraft automatisch ungültig.
Ohne Sachkundenachweis besteht im Schadensfall keine rechtliche Absicherung.
Die eintägige Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel spätestens nach 3-5 Jahren nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsschulung durchzuführen um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben.
Kursinhalt
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
- Prüfung
Ziel
Auffrischung des Sachkundenachweises "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Zielgruppe
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter, Gesellen und Meister, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.
Voraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt. Die Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zeitraum
08.10.2022
Gebühren
Kurs: 185,00 €
Für diesen Kurs stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Eine Buchung ist daher nicht möglich.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse mit der Handwerkskammer auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zertifizierung
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