Kursnummer 16245-0
Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang.
Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!
Sollte keine Nachschulung mit Wiederholungsprüfung erfolgen, wird die Qualifikation zur Elektrofachkraft automatisch ungültig.
Ohne Sachkundenachweis besteht im Schadensfall keine rechtliche Absicherung.
Die eintägige Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel 3 Jahre - spätestens nach 5 Jahren - nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsschulung durchzuführen um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
- Theoretischer Wissenstest
- Fachpraktischer Test
Ziel
Auffrischung des Sachkundenachweises "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Zielgruppe
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter, Gesellen und Meister, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erneuert werden muss.
Voraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt. Die Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.
Dozent
Markus Steffens
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Zeitraum
17.04.2021
Gebühren
Kurs: 175,00 €
Für diesen Kurs stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Eine Buchung ist daher nicht möglich.
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse mit der Handwerkskammer auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zertifizierung
Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.
Die dargestellte Landkarte wird dynamisch erzeugt. Anzeige nicht zu 100% verlässlich.