Mit Lasereinrichtungen sicher umgehen
Professionelle Überwachung von Lasereinrichtungen gemäß §5 OStrV und § 6 UVV DGUV Vorschrift 11 (ehem. BGV B2)
Laserstrahlung spielt in vielen Betrieben eine wichtige Rolle. Von den Arbeitsmitteln bzw. Lasereinrichtungen darf keine Gefahr ausgehen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die "eingebaute" Sicherheit, aber auch der sichere Umgang mit den Geräten. Eine entscheidende Aufgabe fällt dabei dem Laserschutzbeauftragten zu.
Ihr Vorteil
- Fachlich und didaktisch fundiertes Seminar
- Im Mittelpunkt: individuelle Fragestellungen der Seminarteilnehmer
- Praxisnahe Gestaltung für den größtmöglichen Nutzen
Sie erwerben die erforderlichen Fachkenntnisse (Fachkunde) gemäß §5 Absatz 2 Arbeitsschutzverordnung:
- zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) zur Unterstützung des Arbeitgebers/Unternehmers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei den notwendigen Schutzmaßnahmen
- bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4
- die Besonderheiten der Laserstrahlung
- die Art der Gefahren
- die entsprechenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
Der Lehrgang berücksichtigt insbesondere die OStrV, die Technischen Regeln TROS Laserstrahlung und die DIN EN 60825-1.
Kursinhalte
- Grundlagen der Laserphysik
- Laserstrahl-Kenngrößen
- Laserklassen und Hinweise zur Klassifizierung
- Gebräuchliche Laser
- Gefährdungen von Haut und Augen
- Sonstige Gefahren
- Schutzmaßnahmen
- Regelwerke: OStrV, TROS Laserstrahlung, UVV-Laserstrahlung, DIN EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1), DIN EN 207, DIN EN 208
- Prüfung zum Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß § 5 Absatz 2 OStrV
Wichtig für wen?
Betreiber von Lasereinrichtungen und Sicherheitsfachkräfte aus Industrie und Gewerbe
Lehrgangsabschluss
Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar und an der Prüfung
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt (Anmeldeschluss: 30.05.2022)
Dozent
Prof. Dr. Hans-Dieter Reidenbach, (Dozent von TÜV Rheinland)