nach DGUV Information 205-003
Sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld!
Ob in Handwerksbetrieben oder der Industrie in vielen Unternehmen ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements.
Gute Gründe
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Brandgefahren minimieren
- Wertvolle Zusatzqualifikation
- Gesetzlich vorgeschrieben
Inhalte
Modul 1: Einführung Brandschutz
- Ziele des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
Modul 2: Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Chemisch-physikalische Grundlagen
- Brandrisiken
- Löschmittel und Löscheinrichtungen
Modul 3: Baulicher Brandschutz
- Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- Brandschutzsoftware
- Typische Praxisfehler
Modul 4: Anlagentechnischer Brandschutz
- Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Modul 5: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
- Schweißen, Löten, Trennen, Auftauen
- Dachdeckerarbeiten
Modul 6: Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzkonzepte und Organisation
- Verhalten bei Bränden
- Alarmierung, Evakuierung und Brandbekämpfung
- Feuerlöschausbildung und Übung
Modul 7: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Haftpflicht, Haftung, Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe
- Einsatztaktik/Leistungsvermögen
Wichtig für wen?
- Meister*innen oder Gesell*innen
- Planer*innen und Architekt*innen
- Hausmeister*innen und Hausverwalter*innen
- Schornsteinfeger*innen
Teilnahmebedigung
- Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an diesem Lehrgang teilgenommen haben.
Abschluss
- Zertifikat
- Teilnahmebestätigung
Aktualität der Ausbildung
Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie erforderlich.