Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind!
Kursinhalte
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerke-spezifisch)
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
- Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustellen-einrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeits-plan/Anzeige der Arbeiten mit Übun-gen/Gruppenarbeit
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
Wichtig für wen?
Handwerksmeister oder -gesellen sowie Fach-arbeiter des Bauhauptgewerbes mit bereits er-worbenem Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4.
Teilnahmevoraussetzung
Bereits erworbener Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4C. Dieser Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.
Abschluss
Zertifikat mit Teilnahmebestätigung