Welche Soforthilfen können Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern in RLP beantragen?

Die Bundesregierung stellt finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung für Betriebe von bis zu 10 Mitarbeitern. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ergänzt das Programm mit dem günstigen „Corona Soforthilfe Kredit RLP“.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen zur Antragstellung!

Die Soforthilfen sehen folgende Unterstützung vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte: 

  • Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm (Antragstellung bis 31.05.2020)
  • Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land (Antragstellung bis 30.06.2020)
  • Gesamte Soforthilfe bis zu 19.000 Euro

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:

  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm (Antragstellung bis 31.05.2020)
  • Kreditpauschalbetrag von 10.000 Euro über das Land (Antragstellung bis 30.06.2020)
  • Gesamte Soforthilfe bis zu 25.000 Euro

Der Antrag für den Bundes-Zuschuss wird über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt, der Sofort-Kredit des Landes wird über die Hausbank beantragt.

Weitere Informationen zum Corona Soforthilfe Kredit RLP finden Sie hier!

Antrag und Unterlagen zu den Corona-Soforthilfen des Bundes finden Sie im nachstehenden Download! 

Vera Meyer

Vera Nickels

Betriebsberaterin

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-131

Fax 0651 207-215

vnickels--at--hwk-trier.de

Steil, Claudia

Claudia Steil

Betriebsberaterin

Loebstr. 18

54292 Trier

Tel. 0651 207-109

Mobil 0175 5374497

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Lichter, Hans-Werner

Hans-Werner Lichter

Technischer Betriebsberater

Loebstr. 18

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