Viel genutzter Service für Ausbildungsbetriebe weiter verbessertNeuer Online-Lehrvertrag

Mehr als die Hälfte der HWK-Ausbildungsbetriebe nutzt bereits das Angebot, Lehrverträge "online" zu erstellen. Neben einigen redaktionellen und inhaltlichen Ergänzungen wurde auch die Handhabung für die Ausbildungsbetriebe jetzt weiter verbessert.
 
Wer seine Lehrverträge online über die Internetseite der Handwerkskammer erstellt, spart sich viel Zeit und Arbeit, weil z. B. Angaben zu Betrieb, Ausbildungsberuf, Vergütung etc. nicht mehr bei jedem Vertrag neu eingegeben werden müssen. In der jetzt freigeschalteten Version wurde die Bearbeitung weiter vereinfacht, in dem u.a. die Eingaben auch optisch an die Print-Version des Vertragsmusters angepasst wurden. Außerdem ist jederzeit eine Zwischenspeicherung möglich.

Darüber hinaus wurden im Vertragstext aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des HWK-Berufsbildungsausschusses einige inhaltliche Ergänzungen und redaktionelle Klarstellungen vorgenommen, die in der Praxis hin und wieder zu Missverständnissen geführt haben. Hierzu gehört z. B. die Festlegung der Gültigkeit der tariflichen Vergütungen bzw. Empfehlungssätze der zuständigen Innungen und die Beachtung von Erhöhungen während der Laufzeit des Vertrages.

Eindeutig gefasst wurden auch die Modalitäten der Vergütungsauszahlung sowie Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen bezüglich des Jahresurlaubes. Aufgenommen wurden zudem (freiwillige) Einwilligungserklärungen zur Verwendung der Kontaktdaten im Hinblick auf Newsletter oder Angebote zur Fort- und Weiterbildung.

Stefanie Bollig

Sachbearbeiterin Lehrlingsrolle

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