Gewerbeabfallverordnung geändert
Am 1. August tritt eine neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Zweck der Änderungen ist eine nachhaltigere, verstärkt auf Recycling ausgelegte Abfallwirtschaft. Die neue Verordnung sieht vor, dass mehr recycelbare Stoffe getrennt gesammelt und entsorgt werden. Dazu zählen neuerdings auch Holz und Textilien, Dämmmaterial, Bitumen oder gipshaltige Baustoffe. Gemeint sind alle gewerblichen Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle.
Betriebe, in denen Abfallgemische anfallen, müssen diese verstärkt einer fachgerechten Vorbehandlung zuführen. Die thermische Verwertung ist nur dann gestattet, wenn eine Vorbehandlung nicht möglich oder zu kostenintensiv wäre. Ausnahmen sind nur bei haushaltsüblichen Mengen angedacht oder wenn eine getrennte Lagerung aus Platz- oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Trennungs-, Aufbereitungs- und Entsorgungsmaßnahmen ab 10 m³ Menge genau dokumentiert werden. Zudem müssen Betriebe Nachweise über die fachgerechte Entsorgung sammeln.
Die Gewerbeabfallverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Weitere Informationen zu Änderungen und Ausnahmen gibt es auf der ZDH-Homepage.