Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
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WeiterbildungsstipendiumBegabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden.

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die SBB – Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und weitere Berufsbildungsstellen.



Kann ich mich bewerben?

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
    oder
    Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    oder
    ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.



Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen:

  • Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement)
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.

Hierfür gibt es bis zu 8.700 Euro in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent  je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Handwerkskammer beantragt werden.



Wo kann ich mich bewerben?

Die Handwerkskammer Trier wickelt das Programm vor Ort ab. Sie berät über Fördermodalitäten, Antragsstellung und Weiterbildungsmöglichkeiten und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Bewerbungen sollten bis zum 31. Oktober eines Jahres bei der Handwerkskammer Trier eingereicht werden.



 Kontakt

Krist, Ute

Ute Krist

Projektassistenz Ausbildung

Tel. 0651 207-120

Fax 0651 207-267

ukrist--at--hwk-trier.de