Termin bereits jetzt vormerkenBauferien in Luxemburg

 

Dieses Jahr ist das von Freitag, 29. Juli, bis Sonntag, 20. August.

Im Einzelnen sind folgende Gewerke betroffen: Hoch- und Tiefbau, Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk sowie Gipser- und Fassadenarbeiten.

Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich. Anträge hierfür müssen spätestens bis Ende Juni schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM) gerichtet werden. Der Antrag muss über die Anzahl der betroffenen Arbeiter, die Baustelle sowie Anfang und Dauer der Arbeiten Auskunft geben.

Ausführliche Informationen zum Kollektivurlaub mit Angaben, wer genau betroffen ist, sowie das Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen gibt es auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Luxemburg unter www.itm.lu.

Schneider, Michèle

Michèle Schneider

Betriebsberaterin Außenwirtschaft und Existenzgründung

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